Wichtige Informationen

Für den Erwerb und den Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe ist eine  
Ausbildung zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG vorgeschrieben.
Zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen ist ein Fachkundeausbildung nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz erforderlich. Das Mindestalter hierfür beträgt 21 Jahre.
Die Ausbildung zur Waffensachkunde und zum Wiederladen von Patronenhülsen findet an nachfolgenden Terminen im Schützenhaus in 91728 Gnotzheim, Spielberger Straße 28  statt:
Seminare für Gruppen ab 10 Personen ist jeder Zeit nach Terminabsprache möglich. Bei Bedarf kann auch eine Ausbildung vor Ort stattfinden.
Anmeldungen werden unter der TelNr. 0172/7709866 oder an waffen@sachkunde.ws angenommen.