Für den Erwerb und den Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe ist eine Ausbildung zur Waffensachkunde nach § 7 WaffG vorgeschrieben. |
Zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen ist ein Fachkundeausbildung nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz erforderlich. Das Mindestalter hierfür beträgt 21 Jahre. |
Die Ausbildung zur Waffensachkunde und zum Wiederladen von Patronenhülsen findet an nachfolgenden Terminen im Schützenhaus in 91728 Gnotzheim, Spielberger Straße 28 statt: |
Seminare für Gruppen ab 10 Personen ist jeder Zeit nach Terminabsprache möglich. Bei Bedarf kann auch eine Ausbildung vor Ort stattfinden. |
Anmeldungen werden unter der TelNr. 0172/7709866 oder an waffen@sachkunde.ws angenommen. |